Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZFDZ UG (Stand: 01.05.2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZFDZ, für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Begutachtungs- und Audittätigkeiten für ihre Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

1. Allgemeines

Die ZFDZ erbringt Zertifizierung und Auditdienstleistungen für ihren Auftraggeber.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Ein­zelfall erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen und Preise der ZFDZ an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der ZFDZ schriftlich anerkannt wurden.

2. Auftragsdurchführung

Die ZFDZ zertifiziert und  auditiert das Mana­gementsystem des Auftraggebers oder Teile davon mit dem Ziel, die Konformität zu festgelegten oder vereinbarten Forderungen, einschließlich der Wirk­samkeit des Systems oder Teilen davon zu bewerten. Hierüber erhält der Auftraggeber ein Gutachten und/ oder ein ZFDZ-Zertifikat bzw. eine Urkunde oder Kon­formitätserklärung. Begutachtungen werden grund­sätzlich am Ort der Leistungserbringung des Auftrag­gebers durchgeführt. Die ZFDZ ist bei ihren Audits unabhängig, neutral und objektiv. Art und Umfang der Leistungen der ZFDZ werden bei der Erteilung des Auftrags schriftlich fest­gelegt; die Durchführung des Auftrages kann in Projektabschnitten laut Angebot erfolgen, Teilleistun­gen sind möglich. Termine der einzelnen Projektab­schnitte vereinbaren die Parteien gesondert. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages oder der einzelnen Projektabschnitte Än­derungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schrift­lich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vereinbarten im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterun­gen dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auf­traggeber hat dabei jedoch für die bis zum Wirksam­werden des Rücktritts vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung für die erbrach­ten Leistungen, so hat der Auftraggeber eine ange­messene Vergütung zu bezahlen.

3. Fristen und Termine

Die ZFDZ und der Auftraggeber vereinbaren Audittermine möglichst langfristig. Termine werden schriftlich be­stätigt. Kann auf Veranlassung des Auftraggebers ein bestätigter Termin nicht wahrgenommen werden, so kann die ZFDZ die durch die Vorbereitung des Termins tat­sächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.

Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbrin­gung erfolgen, berechnet die ZFDZ 75 Prozent der Auf­tragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.

Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungs­erbringung erfolgen, berechnet die ZFDZ 100 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.

4. Auftraggeberpflichten

Der Auftraggeber hat der ZFDZ alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und rechtzeitig zur Verfüg­ung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchfüh­rung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, auf­merksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit die ZFDZ nicht ein Mitverschulden trifft.

5. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz


Von schriftlichen Unterlagen, die der ZFDZ zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind, darf die ZFDZ Abschriften zu den Akten nehmen.
Die ZFDZ behält sich die Urheberrechte an den von ihr erstellten Berichte, Zertifikaten, Gutachten u. ä. vor.
Die ZFDZ, ihre Mitarbeiter und von ihr beauftragte Dritte dürfen Geschäfts- und Betriebsverhältnisse sowie technische und kaufmännische Inhalte, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
Die ZFDZ verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks, soweit dies ohne Einwilligung gesetzlich zulässig ist. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO eingehalten.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung der ZFDZ umfasst nur die ausdrück­lich in Auftrag gegebenen Dienstleistungen. Bei Zertifi­zierungsdienstleistungen ist die ZFDZ verpflichtet, das Zer­tifikat zu erteilen, sofern die jeweiligen Voraussetzun­gen erfüllt wurden. Soweit die ZFDZ allgemeine Dienst­leistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass die ZFDZ keinen bestimmten Erfolg, sondern aus­schließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende Entscheidungen zu treffen.

7. Haftung

Die ZFDZ haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechts­grund – nur, wenn die ZFDZ, der gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätz­lich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet die ZFDZ, deren gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist oder wenn die ZFDZ ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen hat. Die ZFDZ haftet im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflich­ten jedoch nur für den im Zeitpunkt des Vertrags­schlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Durch­schnittsschaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.

Für Schäden aus Vorsatz, der Verletzung einer Garantie, oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die ZFDZ unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließ­lich vertragstypischer Folgeschäden ist im Fall von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der ZFDZ begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Durchschnittsschaden.

8. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen


Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise von der ZFDZ in der zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung gültigen Fassung.
Erstreckt sich die Prüfung über einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten, so finden im Fall einer
zwischenzeitlichen Preiserhöhung ab dem 5. Monat die neuen Preise und bei weiteren Preiserhöhungen die dann jeweils gültigen Preise zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung, sofern die Erhöhung auf gestiegenen Lohn- oder Materialkosten beruht und diese darüber hinaus angemessen ist. Ist der Auftraggeber mit einer solchen Preiserhöhung nicht einverstanden, so kann er innerhalb von vier Wochen nach Zugang eines Erhöhungsverlangens den Vertrag kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart.
Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gesondert berechnet.
Kostenvorschüsse von maximal 25 Prozent des Auftragswertes, im begründeten Einzelfall auch
darüber, können verlangt, Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen gestellt
werden. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Ansprüche der ZFDZ gegenüber dem Auftraggeber durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet sind, so ist die ZFDZ berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung sowie gegen Ausgleich etwaiger offener Forderungen aus dem Vertrag für bereits erbrachte Teilleistungen auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb zwei Wochen ab
Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach werden Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe verlangt. Ein Ersatz weitergehenden Verzugsschadens wird ausdrücklich
vorbehalten.
Die Umsatzsteuer wird in ihrer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe zusätzlich zu den
Leistungspreisen erhoben und gesondert ausgewiesen.
Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der
Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung aus demselben
Vertragsverhältnis ist der Auftraggeber aber berechtigt.

9. Dauer und Beendigung

Der Vertrag wird mit Auftragserteilung auf unbe­stimmte Zeit geschlossen. Der erteilte Auftrag kann vom Auftraggeber ohne Angabe besonderer Gründe mit einer Frist von jeweils sechs Wochen zum Quar­talsende schriftlich gekündigt werden. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber behält sich die ZFDZ vor, die bereits erbrachten und noch nicht abge­rechneten Leistungen zu berechnen.

Bei Kündigungen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbrin­gung erfolgen, berechnet die ZFDZ 75 Prozent der Auftrags­summe zuzüglich tatsächlich in Zusammenhang mit der Auftragserteilung entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren für bereits gebuchte Reisen.

Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungserbrin­gung erfolgen, berechnet die ZFDZ 100 Prozent der Auf­tragssumme zuzüglich tatsächlich in Zusammenhang mit der Auftragserteilung entstandener Reisekosten bzw. den durch die Kündigung bedingt anfallenden Stornogebühren für bereits gebuchte Reisen.

10. Schlussbestimmungen Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen un­wirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Zusätzlich zu vorstehenden Bedingungen gelten bei einzelnen Zertifizierungsdienstleistungen die jeweils spezifischen Forderungen in der jeweils gültigen Ver­sion inklusive ihrer ergänzenden Interpretationen.
Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen sind hierdurch aufgehoben